Es war ein trüber Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht, als unser Senior-Flachanwalt den Saal betrat. Der Vorwurf gegen unseren Mandanten (Fahrer eines BMW X6 M) wog schwer: Er soll beim Spurwechsel auf der Autobahn nicht geblinkt haben.
Doch die Beweisführung der Gegenseite war lückenhaft. "Wo kein Blinker ist, kann auch keiner gesetzt werden", argumentierte unser Kanzleipartner messerscharf und verwies auf die optionale Aufpreisliste des bayerischen Automobilherstellers. "Mein Mandant hat schlichtweg das 'Communication Package' abgewählt, um Gewicht für eine schnellere Beschleunigung zu sparen. Ihn nun wegen Nicht-Blinkens zu belangen, käme einer Diskriminierung seiner aerodynamischen Präferenzen gleich."
Der Richter, selbst passionierter SUV-Fahrer, nickte verständnisvoll. Das Verfahren wurde eingestellt. Ein weiterer Sieg für die Kanzlei Huren & Söhne!