Ein historischer Tag für den motorisierten Individualverkehr! Wir konnten für unseren Mandanten eine Rekordsumme an Schmerzensgeld erstreiten.
Der Vorfall: Unser Mandant parkte seinen 3,5-Tonnen SUV kurzfristig auf einem Radweg, um beim lokalen Bäcker Brötchen zu holen (ein anerkannter Notfall im Sinne des Gewohnheitsrechts). Ein sich nähernder Radfahrer benutzte unverschämterweise seine Klingel, woraufhin unser Mandant sich derart erschrak, dass ihm das Wechselgeld aus der Hand fiel.
Die Richter folgten unserer Argumentation: "Die akustische Belästigung durch eine Fahrradklingel stellt einen unzumutbaren Eingriff in die Privatsphäre des Autofahrers dar." Der Radfahrer muss nun nicht nur die 14 Cent Wechselgeld ersetzen, sondern auch die therapeutische Aufarbeitung des Schocks bezahlen.